wir heißen sie auf unserem Campingplatz in Dreieich-Offenthal herzlich willkommen und wünschen ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Wir sind immer bemüht, ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Aber im Interesse aller Campinggäste werden sie höflich auf gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Deshalb beachten Sie bitte nachstehende Platzordnung.
als erstes mit einem Ausweis an. Eine Anmeldung gilt auch für Tagesgäste. Die Gebühren entnehmen sie bitte dem Aushang oder schauen in unsere Preisliste. Die Vermietung erfolgt ausschließlich durch die Verwaltung. Ihnen ist in allen Dingen Folge zu leisten. Der Verwaltung obliegt das Hausrecht.
ist das Schmutzwasser grundsätzlich im Ausgussbecken, vor dem Waschhaus zu entleeren. Im Übrigen ist dafür Sorge zu tragen, dass keine Bodenverunreinigung ( Öl, Säuren, Reinigungsmittel, Farben, Treibstoffe usw.) erfolgen! Unsere touristischen Gäste werden gebeten ihren Platz vor der Abreise von Abfällen zu reinigen.
also verlassen sie die allgemeine Anlage so wie sie diese vorgefunden haben. Alle Anlagen sollten daher pfleglich behandelt werden. Zu einem gepflegten Platz gehört auch das Rasen mähen und Unkraut entfernen. Dies gilt natürlich nicht für unsere touristischen Gäste.
ist verboten! Dies gilt auch für Besucher oder kurzweilige Tagesgäste. Dieses Hundeverbot gilt auf dem kompletten Gelände inklusive unserer Zeltwiese. Andere Tiere sind sofern sie die Allgemeinheit nicht stören, erlaubt.
die auch auf dem Campingplatz anfallen. Hierfür stehen folgende Behälter bereit: Restmüll, Glas, Papier, DSD-Plastik, Grünmüll und Kleinmetall. Größerer Sperrmüll muss über die eigene Entsorgung zu Hause geschehen. Der Campingplatz ist nicht am Sperrmüll angeschlossen, deshalb müssen Großteile über die eigene Entsorgung erfolgen.
ist ausdrücklich nicht gestattet. Insbesondere beim Grillen in kleinen Kompaktgrills und 3-Bein-Gestelle ist Vorsicht geboten. Im Übrigen sind die Brandschutzbestimmungen zu beachten! Weitere Informationen sind bei der Verwaltung zu erfragen.
in Schrittgeschwindigkeit zu fahren und auf spielende Kinder zu achten. Es dürfen nur die hierfür vorgesehenen Wege benutzt werden. Im übrigen auf unserem vollständigen Gelände gilt die StVZO.
bitte auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen direkt in der Nähe unserer Einfahrt! Parzellenbesitzer sollten auf Ihren Parkplatz zugehörig Ihrer Parzelle nutzen.
sowie eine Nachtruhe von 22:00 - 06:00 Uhr. Während diesen Zeiten dürfen keine Fahrzeuge über den Platz fahren, mit Ausnahme von Notfällen! Radios und ähnliche Geräte sind auf Zimmerlautstärke zu stellen. In diesen genannten Zeiten achten Sie bitte darauf niemanden mit lauter Musik oder unnötigen Fahrten zu stören.
Warmwasser steht ständig zur Verfügung. Die Benutzung der sanitären Einrichtungen ist für Kinder unter 6 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Wir weißen darauf hin, dass die Sanitäranlagen keine Spielplätze sind.
von 09:00 – 20:30 Uhr geöffnet. Zwischen 13:00 - 15:00 Uhr steht das Schwimmbad nur Erwachsenen zur Verfügung. Kinder unter 6 Jahren und Personen die nicht schwimmen können, dürfen nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson auf das Schwimmbadgelände! (Bitte Aushang am Schwimmbad beachten)
in Altersklassen unterteilt. Entsprechende Informationen hängen aus und erhalten sie bei der Platzverwaltung oder auch sehr gerne auf Anfrage.
09:00 - 22:00 Uhr genutzt werden. Bei entsprechender Genehmigung kann diese Zeit verlängert werden. Die Benutzer werden gebeten den Raum pfleglich zu behandeln und zur festgelegter oder vereinbarten Nachtruhe zu verlassen. Der Aufenthaltsraum fenthalsraum kann während sehr starken Unwetter für Zeltgäste als Unterkunft dienen.